Wohnungswechsel

Wie kündet man eine Wohnung in der Schweiz

Mieten Sie derzeit eine Wohnung, und wollen das Mietverhältnis kurzfristig auflösen? Die Regelungen bzgl. Kündigungsfristen sind in der Schweiz verhältnismässig streng.

Die Bestimmungen variieren je nach Kanton, man kann generell aber von zwei Kündigungsterminen pro Jahr jeweils im Frühling und Herbst ausgehen (z.B. in Zürich der 1. März sowie der 1. September)

Sie haben jedoch die Möglichkeit Ihren Mietvertrag auch kurzfristig zu kündigen. In diesem Fall müssen Sie Ihrem Vermieter mindestens einen passenden Nachmieter präsentieren, welcher Ihre Wohnung übernehmen würde.

 Bei der Auswahl Ihrer Kandidaten sollten Sie darauf achten, dass die betreffenden Personen ernsthaftes Interesse zeigen, sich die Wohnung leisten können (Einkommen sollte dreimal so hoch sein wie die Miete) und ohne Betreibungen sind. Der Vermieter hat dann 30 Tage Zeit zur Prüfung des vorgeschlagenen Kandidaten. Danach sind Sie nicht mehr verpflichtet, die Miete weiter zu zahlen.

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Dieser Artikel wurde von eingereicht flatfox.ch 


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