Staatszuschüsse

Subventionierter Wohnraum bei geringem Einkommen

Aufgrund der Wohnungsknappheit interveniert die deutsche Regierung regelmäßig auf dem Wohnungsmarkt, um auch Bürgern mit geringem Einkommen eine Wohnung zu garantieren.

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zur Anmietung einer vom Staat subventionierten Wohnung. Die Mieten dieser Wohnung liegen oftmals deutlich unter dem Marktniveau. Ausländer können einen WBS erhalten, sofern Sie seit mindestens einem Jahr eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben. Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein erteilt das lokale Amt für Wohnungswesen, das im Telefonbuch unter Stadt gelistet ist.

Bei einem geringen Einkommen können Sie darüber hinaus ggf. Wohngeld beantragen, einen staatlichen Zuschuss zu den Mietkosten. Informationen hierzu erteilt das lokale Rathaus.

Bei der Suche nach einer Wohnung kann oftmals auch das lokale Wohnungsamt behilflich sein. Dieses führt eine Liste der lokalen Wohnungsgesellschaften, die subventionierten Wohnraum anbieten.

Eine weitere Art von subventioniertem Wohnraum sind bezuschusste Studentenwohnheime.


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