Studentenjobs

So finanzieren Sie Ihr Studium in Deutschland

Viele Studenten in Deutschland finanzieren Ihr Studium mit Nebenjobs. Dies gilt auch für ausländische Studenten, die hierfür keine gesonderte Arbeitserlaubnis benötigen.

Die erlaubte Arbeitszeit ist dabei jedoch auf 90 Tage pro Jahr oder eine begrenzte Stundenzahl pro Woche beschränkt. In einigen Bundesländern dürfen Sie nur während der Semesterferien arbeiten.

Typische Studentenjobs sind z.B. Kellnerjobs, Büroarbeiten, Kuriertätigkeiten, Taxifahren (hierzu benötigen Sie allerdings einen Taxischein), Hostessentätigkeiten auf Messen und Veranstaltungen (gut bezahlt) und Schneeräumarbeiten während des Winters. Die Bezahlung von Studentenjobs liegt meist zwischen €6-15 pro Stunde. Stellenausschreibungen finden Sie in den lokalen Zeitungen, über Studentenvereinigungen oder über die Universität.

Während Ihrer Semesterferien absolvieren viele deutsche Studenten Praktika, welche direkte Arbeitserfahrungen und Kontakte mit potentielle künftigen Arbeitgebern vermitteln. Wer ein deutsches Studium ohne Praktikumserfahrung abschließt, hat oftmals nur begrenzte Jobsaussichten.

Viele Universitäten helfen bei der Praktikumssuche, vor allem in Studiengängen, in denen ein Praktikum vorgeschrieben ist.

Eine Reihe von Magazinen hat sich auf Karrierethemen für Universitätsabsolventen und Young Professionals spezialisiert. Eines der bekanntesten ist der Handelsblatt-Ableger Junge Karriere. Die Webseite www.jungekarriere.com  bietet umfangreiche Jobinformationen zu verschiedenen Branchen, Tipps für die Bewerbungsgestaltung, einen Jobroboter, der verschiedene Jobportale durchsucht, eine Liste von Headhuntern sowie einen Kalender mit Karrieremessen.

Falls Sie nach dem Universitätsabschluss ein Jobangebot bekommen, müssen Sie Ihr Studentenvisum gegen eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis eintauschen. Offiziell müssen Sie hierzu zunächst in Ihr Heimatland zurückkehren, um von dort aus ein neues Visum zu beantragen. Falls Ihr künftiger Arbeitgeber Sie jedoch direkt übernehmen will, kann diese Vorschrift oftmals mit Hilfe eines Anwalts umgangen werden.


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