Medizinische Versorgung

Ärzte und Krankenhäuser in Frankreich

Wenn Sie über die französische Sozialversicherung versichert sind, können Sie Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser frei wählen. Die meisten Ärzte und Krankenhäuser haben ein Sozialversicherungsabkommen (conventionné), das Standardtarife für bestimmte Behandlungen vorsieht.

Überprüfen Sie daher, ob Ihr Arzt oder Krankenhaus ‘ conventionné’ ist, bevor Sie in Behandlung gehen. Andernfalls wird die Versicherung evtl. nur einen geringeren Teil der Kosten erstatten (selbst wenn es sich um eine Privatversicherung handelt).

Eine Liste von Ärzten und Krankenhäusern finden Sie in den Gelben Seiten ( www.pagesjaunes.fr - französisch und englisch). Falls Sie einen Arzt suchen, der Ihre Muttersprache spricht, kontaktieren Sie bitte Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat.

Falls Sie privat versichert sind, sollten Sie klären, an welchen Orten Sie sich behandeln lassen können. Manche private Versicherer erstatten die Behandlungskosten nur in bestimmten medizinischen Zentren.

Termine und Wartezeiten

Bevor Sie einen Arzt aufsuchen, sollten Sie (außer in Notfällen) einen Termin per Telefon vereinbaren. Termine für einen allgemeinen Arzte sollten normalerweise 1-3 Tage vorab vereinbart werden, Termine für einen Facharzt 1-2 Wochen vorab. Bei speziellen Behandlungen in öffentlichen Krankenhäusern kann die Wartezeit manchmal mehrere Monate betragen.


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