Selbständig machen in der Schweiz

  • Halloele,

    meine Frau und ich sind seit Anfang des Jahres in der Schweiz. Ich habe einen Job in Festanstellung, sie ist (nachdem sie ihren Job in D im Juli aufgegeben hat) zu Hause. Wie haben eine L-Bewilligung, die sich Ende Jahr, da ich einen unbefristeten Job habe, verlängern lassen wird.

    Die L-Bewilligung sagt als Zweck "unselbständige Tätigkeit" und ausserdem steht da drauf, dass eine "selbständige Tätigkeit bewilligungspflichtig" sei.

    Meiner Frau wird nun langsam etwas langweilig und so ist die Idee, dass sie sich selbständig macht (sie ist Dekorateurin). Lt. dem Satz auf der Bewilligung braucht sie dafür nun eine Genehmigung. Es geht ja nicht darum, dass sie eine Aufenthaltsbwilligung braucht, sondern nur die Erlaubnis, selbständig tätig zu werden.

    Habt ihr eine Idee, wohin wir uns damit wenden sollten? Ist es überhaupt und einfach möglich? Was wird sie wohl alles vorweise müssen? Sie hat alle möglichen Qualifikationen in dem Bereich, viele potentielle Kunden gibt es hier auch. Es wird allerdings nicht so sein, dass sie damit ein super Einkommen erzielt. Es dient vorwiegend dem Spass an der Sache und soll auch nicht zeitlich 100% und mehr in Anspruch nehmen. Es kann also sein, dass das Einkommen dort eher am Existenzmininum liegt. Ich hoffe dass man das dann trotzdem genehmigt kriegt?

    20 nov 2004, 04:08 Anonymous
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Réponses

  • Genehmigung

    Da ihr verheiratet seid und Du (wie ich mal annehme ) genug verdienst um Euch beide durchzufüttern, dürfte man Deine Frau keine Mindesteinkünfte auferlegen. Insofern würde ich einfach mal beim Migrationsamt anfragen, ob und unter welchen Bedingungen die Bewilligung erteilt werden kann.

    Anonymous 20 nov 2004, 04:12 - Signaler un abus
  • Zuständigkeiten

    U.U. ist nicht das Migrationsamt dafür zuständig sondern das Arbeitsamt. Genau so wie das Arbeitsamt für die Bewilligungen in den ersten 30 Monaten zuständig ist.

    Anonymous 20 nov 2004, 04:12 - Signaler un abus
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