Zusätzlich zu den Makler- und Notargebühren, müssen Sie bei einem Immobilienkauf in Frankreich mit zusätzlichen Kosten durch diverse Steuern rechnen.
Die TVA (Mehrwertsteuer) in Höhe von 19,6% ist in folgenden Fällen mit einzukalkulieren:
Die Registersteuer (Grunderwerbsteuer) ist in folgenden Fällen zu zahlen:
Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, und die Registersteuer wird vom Notar dem Erwerber in Rechnung gestellt.
Grundbuchgebühren fallen für folgende Vorgänge an:
Taxe foncière (Grundsteuer)
Taxe d’habitation (Wohnraumsteuer)
Steuerpflichtig ist immer der Bewohner, der die Immobilie/Wohnung am 1. Januar eines Jahres bewohnt.
Achtung: Grundsteuer und Wohnraumsteuer sind i.d. R. höher als die deutsche Grundsteuer!
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