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Die zypriotische Grundbesitzsteuer

Wer ist zahlungspflichtig?



Die Grundbesitzsteuer ist eine jährlich anfallende Steuer, die von allen Immobilieneigentümern auf Zypern bezahlt werden muss. Ob die Eigentümer tatsächlich auf Zypern wohnhaft sind oder nicht, bleibt bei der Besteuerung unbeachtet.

Die Grundbesitzsteuer wird vom Marktpreis der Immobilie zum 1. Januar 1980 errechtet. Sie sind von der Steuer befreit, wenn der Wert der Immobilie unter CY£100.000 liegt – aus diesem Grund müssen viele Hausbesitzer auf Zypern keine Grundbesitzsteuer bezahlen.

Liegt der Wert über CY£100.000, werden die Steuerraten wie folgt berechnet:

Immobilienwert (CY£)

Steuerrate (%)

Kumulative Steuer (CY£)

Bis 100.000

   

100.000 – 250.000

0,25

375

250.000 – 500.000

0,35

1.250

Über 500.000

0,4

 

Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder einer Wohltätigkeitsorganisation gehören, sind von der Grundbesitzsteuer ausgeschlossen. Stichtag für die Bezahlung der Steuer ist jährlich der 30. September.


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