Wohnhafte und Nicht-Wohnhafte müssen Steuern auf Einnahmen durch Immobilien und Grundbesitz zu gewöhnlichen Einkommenssteuerrraten leisten. Das Einkommen aus Ihrem Grundbesitz muss deshalb auch in Ihre jährliche Steuererklärung inkludiert werden.
Dennoch, ein Freibetrag von 20 Prozent vom Mieteinkommen wird gewährt; Gleiches gilt für Zinsen aus Darlehen oder Kredite, die für den Kauf oder die Renovierung/Aufwertung von Gebäuden aufgenommen wurden. Außerdem wird ein 3-Prozent-Nachlass auf die Abschreibung von Gebäuden gewährt.
Auf Zypern wohnhafte Personen müssen eine zusätzliche Steuer von drei Prozent auf 75 Prozent des gesamten Einkommens aus Mieterträgen bezahlen – diese wird der Landesverteidigung zugeführt.
So wird z.B. ein Mieteinkommen von CY£15.000 wie folgt besteuert:
| Einkommenssteuer | CY£ |
| Mieteinnahmen | 15.000 |
| Steuerfreibetrag | (10.000) |
| Zu versteuerndes Einkommen | 5.000 |
| Steuerabzüge (23%) | (1.150) |
| zu versteuerndes Nettoeinkommen | 3.850 |
| Steuer von 20% | 770 |
| Steuer für Landesverteidigung | |
| Zu besteuerndes Einkommen | 15.000 |
| Steuerfreibetrag (25%) | (3.750) |
| zu versteuerndes Nettoeinkommen | 11.250 |
| Steuer von 3% | 337,50 |
| Gesamtsteuer | 1.107,50 |
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