außerordentliches Kündigungsrecht

  • WEnn Sie lediglich ein halbes Jahr hier sind, kündigen Sie außerordentlich wegen Auswanderung. Dies geschiet am besten 1-2 Monate vor Abreise, wenn man den GENAUEN Termin kennt.
    Viel ERfolg.
    RA AvE

    Anonymous 27 Jan 2005, 06:01 - Verstoß melden
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DSL-Anschluss für 6 Monate?

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