Krankenversicherung

So decken Sie in Luxemburg Ihre Arztkosten

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in Luxemburg zwingend erforderlich. Für die Grunddeckung sorgt das staatliche Sozialversicherungssystem.

Die Beiträge werden sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer geleistet, und die meisten Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Altersrente, bestimmte Formen von Kranken- und Mutterschaftsgeldern) werden abzüglich des Krankenversicherungsbeitrages ausgezahlt, wobei die Sozialbehörde den Arbeitgeberanteil übernimmt.

Ausländer, die nach Luxemburg kommen, um dort zu leben, aber nicht arbeiten wollen (z.B. Pensionäre oder reiche Müßiggänger) müssen im Allgemeinen einen Nachweis Ihrer Krankenversicherung erbringen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Es gibt besondere Krankenversicherungen, die speziell für Expats oder andere Personen, die ständig auf der Durchreise sind, entwickelt wurden. Diese sind in etlichen Ländern gültig. Wenn Sie sich für einen Nicht-Einwohner-Steuerstatus eignen, müssen Sie eventuell keine Beiträge zum luxemburgischen Sozialversicherungssystem leisten, sondern werden durch Ihren Arbeitgeber versichert. (Dies sollten Sie allerdings abklären!)

Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen müssen in Luxemburg je nach Beruf Beiträge für die Krankenkasse ( caisse de maladie) bezahlen. Die Beiträge werden vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber erbracht. Es ist jedoch Aufgabe des Arbeitgebers, Ihren jeweiligen Anteil am Lohn einzubehalten und an die Krankenkasse Ihrer Wahl weiterzuleiten. Der normale Beitrag beträgt 5,44% Ihres Bruttolohnes bis zu einem Höchstbetrag von 6.225€. Diese Summe wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu gleichen Teilen aufgeteilt. Selbstständige zahlen den vollen Beitrag. Die Arbeiter mancher Branchen müssen eine höhere Rate bezahlen (9,9%), welche ebenso zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt wird. Wer Sozialleistungen empfängt, bezahlt einen geringeren Prozentsatz von 5,2%, welcher zur Hälfte von der Sozialbehörde bezahlt wird. All denjenigen, die Arbeitslosengeld, Altersrenten oder andere Lohnersatzzahlungen erhalten, wird der Krankenversicherungsbeitrag von der Unterstützungszahlung abgezogen.

Alle Familienmitglieder, die von Ihnen abhängig sind, wozu auch Kinder bis 27 gehören, wenn Sie entweder Vollzeitstudenten oder arbeitslos sind, sind automatisch mitversichert. Der Versicherungsschutz umfasst die meisten Behandlungen beim Hausarzt und bei Spezialisten, Laboruntersuchungen, Rezepte und Krankenhausaufenthalte.

Das luxemburgische Gesundheitssystem basiert auf Rückerstattung, das heißt, Sie müssen alle Quittungen von ärztlichen Beratungen, Behandlungen, und Arzneimitteln bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um diese dann zu dem jeweiligen Prozentsatz (dieser variiert von 80 bis 100%) erstattet zu bekommen. Bei einer Krankheit gilt, dass die erste ärztliche Beratung zu 80% und darauf folgende Behandlungen innerhalb der nächsten 28 Tage zu 95% rückerstattet werden. Rezepte werden normalerweise zu 78% erstattet, auch wenn es eigentlich vier Kategorien für verschiedene Rezepte gibt, deren Rückerstattungsgrad von 0 bis 100% reicht. Zahn- und Augenbehandlungen sind ebenfalls im Versicherungsschutz inbegriffen, auch wenn einige Services eine vorherige Genehmigung erfordern und Sie vielleicht gezwungen sind zu jährlichen Kontrolluntersuchungen zu gehen. Die caisse erstattet gewöhnlich auch Notfallbehandlungen im Ausland (vorausgesetzt, dass Sie nicht ausdrücklich aus diesem Grund verreist sind), und zwar zu den gleichen Prozentsätzen wie vergleichbare Behandlungen in Luxemburg rückerstattet werden.

Unabhängig von der Krankenversicherung gibt es noch die Pflegeversicherung, die assurance dépendance genannt wird. Diese wird durch eine 1%-ige Steuer, die von Arbeitnehmern, gewerblichen Erträgen und Lohnersatzzahlungen einbehalten wird, finanziert. So können die Kosten der Pflegeversicherung in Altenheimen und anderen Pflegeinrichtungen in Luxemburg getragen werden.

Viele Luxemburger schließen eine Zusatzversicherung bei einer der gemeinnützigen Krankenversicherungen oder Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit ( mutuelles), die dem Sozialversicherungsministerium angeschlossen sind, ab. Viele Arbeitgeber bieten eine solche Zusatzversicherung als besondere Vergütung an, und zwar entweder zu günstigen Konditionen für den Arbeitnehmer oder auf einer gemeinsamen Zahlungsbasis. Eine mutuelle bezahlt die Kosten, die von Ihrer Kasse nicht übernommen werden und bietet eventuell noch erweiterte Leistungen bei Krankenhausaufenthalten (das heißt, ein eigenes Zimmer), Augenbehandlungen (Brillen und Kontaktlinsen), Zahnbehandlungen und medizinischen Behandlungen außerhalb Luxemburgs an. Die Kosten für zusätzliche Versicherungen sind normalerweise gering, beziehen sich aber auf die einzelnen Personen (das heißt, Sie müssen für die Versicherung Ihres Ehepartners, Ihrer Kinder und anderer abhängiger Familienmitglieder extra bezahlen). Wenn Sie besondere Bedürfnisse oder Umstände haben oder medizinische Versorgung in anderen Ländern brauchen, können Sie sich durch einen Versicherungsvertreter privat zusätzlich versichern.

Weitere empfohlene Artikel

Hat Dir dieser Artikel geholfen?

Hast Du ein Feedback, Update oder Fragen zum Thema? Kommentiere hier: