Unternehmenssteuern in Österreich

Ein Überblick

Unternehmenssteuern in Österreich

Dass na­türlich auch Unternehmer in Österreich Einkommenssteuer zahlen müssen, ist klar. Es gibt aber natürlich auch noch andere Steuerarten, die bei einer Firmengründung in Österreich anfallen können.

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass das Finanzamt in Österreich seit dem Jahr 2003 einen umfangreichen Online-Service für seine Kunden anbietet. Einzelunternehmen, Personenvereinigungen und juristische Per­sonen können „FinanzOnline“ insbesondere für die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung und für die Übermittlung der Um­satzsteuer-, Einkommensteuer- und Körperschaftssteuererklärung verwenden. Dazu muss man sich einmal registriert haben.

Körperschaftssteuer

Seit der Steuerreform im Jahr 2005 beträgt die Körper­schaftssteuer in Österreich 25 Prozent. Ihr unterliegen alle juristischen Personen, insbesondere die GmbH und die AG. Körperschaftsvorauszahlungen sind viermal im Jahr zu leisten, jeweils am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November. Die Körperschaftssteuerer­klärung muss dem zuständigen Finanzamt bis zum 31. März des Folgejahres vorliegen. Eine steuerliche Be­sonderheit ist in Österreich die Möglichkeit der Gruppen­besteuerung, bei der Gewinne österreichischer Töchter mit Verlusten ausländischer Firmen gegengerechnet werden können.

Kapitalertragssteuer

Sie ist eine besondere Erhebung der Einkommenssteuer und beträgt 25 Prozent. Sie wird einerseits auf Dividenden österreichischer Kapitalgesellschaften und anderseits auf Zinsen aus Forderungswertpapieren und auf Forderungen gegenüber Banken erhoben.

Gesellschaftssteuer

Mit einem Prozent wird in Österreich die erstmalige Zu­führung von Kapital oder freiwilligen Geld- und Sachleist­ungen für ein Unternehmen versteuert.

Umsatzsteuer

In Österreich sind alle Unternehmer mit einem Jahresum­satz höher als 22.000 Euro umsatzsteuerpflichtig und vor­steuerabzugsberechtigt. Alle darunter liegenden Umsätze sind auf Grund der Kleinunternehmerregelung zu ver­steuern. Die Umsatzsteuer beträgt 20 Prozent, ermäßigt zehn Prozent. Dieser ermäßigte Steuersatz wird beispiels­weise auf Lebensmittel oder Bücher angewandt. Eine Um­satzsteuervoranmeldung ist beim Finanzamt einzu­reichen, wenn der Umsatz aus dem Vorjahr einschließlich Eigenverbrauch mindestens 100.000 Euro betragen hat.

Kommunalsteuer

Muss jeder bezahlen, der Arbeitnehmer in Österreich be­schäftigt. Dafür sind drei Prozent der Lohnsumme zu be­rechnen.

Grunderwerbssteuer

Ihr Prozentsatz liegt bei 3,5.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Österreich.

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