Heirat = B-Bewilligung

  • Sie hat direkt mit der Heirat ein Anrecht auf die B-Bewilligung. Einfach mit dem Familienbuch zum für dich zuständigen Amt/Behörde und beantragen. Sie kann bei Dir bleiben, bis sie den Ausländerausweis in Händen hat.

    Anonymous 20 Nov 2004, 04:15 - Verstoß melden
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Aufenthaltsbewilligung nach Heirat etc.

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