Einwanderungsvisum für die USA

Kategorien und Quoten

Einwanderungsvisum für die USA

Mit einem Einwanderungsvisum sind Sie berechtigt dauerhaft in den USA zu bleiben. Dieses wird Ihnen außerhalb der USA bei einer amerikanischen Botschaft oder einem Konsulat in Form eines Stempels erteilt (wie übrigens auch das Nicht-Einwanderungsvisum). Das Einwanderungsvisum erlaubt Ihnen in die USA einzutreten und dort weitere Angelegenheiten für Ihr Visum zu regeln.

Migranten mit Einwanderungsvisum bekommen eine Alien Registration Receipt Card, die oft mit der Greencard verwechselt wird. Die Alien Registration Receipt Card ist eine Plastikkarte mit einem Foto, einem gedruckten Fingerabdruck und Ihrer Unterschrift auf der Vorderseite.

Eine Greencard dient als ein Einreisedokument für Ausländer, die eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die USA haben und längere Zeit außerhalb der USA verbringen.

Es gibt zwei Möglichkeiten eine Greencard zu erhalten: durch eine Heirat mit einem US Bürger oder durch Arbeitaufnahme. Die Greencards werden jährlich erteilt und es gibt einen Kontingent an Greencards, d.h. nur eine bestimmte Anzahl von diesen wird vergeben. Es wird der Priorität nach vergeben, wer eine Greencard bekommt.

Wenn Sie drei Jahre im Besitz einer Greencard waren und mit einem US-Bürger verheiratet sind, können Sie die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen, ansonsten nach fünf Jahren.

Der Hauptunterschied zwischen einem US Bürger und einem Bürgern mit Greencard ist, dass Ausländer (obwohl sie alle Pflichten eines US Bürgers haben) nicht alle medizinischen und Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Greencards sind in der Regel zehn Jahre gültig und können nicht entzogen werden, solange Sie Ihre dauerhafte Residenz in den USA nicht aufgeben und keine Straftat begehen.

Voraussetzungen für ein Einwanderungsvisum

Um ein Einwanderungsvisum zu erhalten, müssen Sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen. Es kann sein, dass Sie sich erst für bestimmte Kategorien qualifizieren müssen, bevor Sie ein Einwanderungsvisum beantragen können. Es ist ratsam einen auf dem Gebiet erfahrenen Anwalt bei Ihrer Antragstellung einzuschalten.

Das Antragsverfahren ist kompliziert und die Vorschriften dafür ändern sich ständig. Viele Visaanträge werden jährlich abgelehnt, weil Formulare falsch ausgefüllt werden, Informationen nicht wahrheitsgemäß angegeben werden, die falsche Visakategorie gewählt wird oder einfach, weil die anwaltlichen Bemühungen miserabel sind. Wenn jemand in Ihrem Namen einen Antrag stellt, sollten Sie sicherstellen, dass die angegebenen Informationen korrekt sind. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird ist es weniger wahrscheinlich, dass Sie gegen diese Entscheidung erfolgreich vorgehen können. Daher ist es unerlässlich beim ersten Mal alles richtig zu machen.

Auf Migration spezialisierte Anwälte

In den USA gibt es viele Anwälte, die sich auf bestimmte Gebiete des Ausländerrechts spezialisiert haben. Die Anwaltsgebühren variieren je nach Fall, können aber von 250 US$ für eine einfache Beratung bis zwischen 5,000 - 10,000 US$ pro Fall (wenn dieser kompliziert ist und viel Arbeit verlangt) betragen. Sie sollten auf jeden Fall einen Anwalt mit einem guten Ruf engagieren, da Sie sonst weniger Chancen auf Erfolg haben werden.

Die Liste Martindale-Hubbell enthält nützliche Informationen über Juristen, die sich mit dem Ausländerrecht beschäftigen. Anwaltsbewertungen können Sie auch online einsehen unter www.lawyers.com. Auch wenn Sie einen teuren Anwalt engagieren, kann dies keine Garantie für die Durchstellung Ihres Antrags sein. Seien Sie sich über die auf Sie zukommenden Kosten im Klaren und machen Sie sich am besten vorher bewusst welche Leistung Sie von Ihrem Anwalt erwarten.

Eine günstigere Alternative zu den Anwälten sind so genannte Immigrantenagenturen. Diese sind über das ganze Land verteilt (ca. 400 Agenturen) und manche sind sogar gebührenfrei wie z.B. das anerkannte Irish Immigration Center in Boston.

Einwanderungsvisum für die USA

Ein Einwanderungsvisum können Sie beantragen wenn:

  • Ihre unmittelbaren Angehörigen in den USA wohnen
  • Ihr Aufenthalt der Familienzusammenführung dient
  • Sie Ihren Umzug aufgrund eines Jobs planen
  • in den USA investieren wollen
  • oder aus anderen speziellen Gründen in die USA auswandern wollen

Unmittelbare Angehörige

Visa für unmittelbare Angehörige sind nicht kontingentiert. Zu den unmittelbaren Angehörigen gehören Ehepartner oder Witwe(r), unverheiratete Kinder unter 21 Jahren (wenn ein Elternteil ein US-Bürger ist) und die Eltern eines Kindes über 21 (wenn dieses die US-Bürgerschaft hat). Auch Stiefkinder können sich in den USA dauerhaft aufhalten, wenn die Heirat der Eltern vor dem 18. Lebensjahr des Kindes stattgefunden hat.

Prioritätkategorien

Prioritätvisa werden, wie der Name schon sagt, der Priorität nach vergeben. Prioritäten werden für familienbezogene oder berufsbezogene Visa gesetzt. Für diese Visaarten gibt es einen jährlichen Kontingent. Wenn dieser überschritten wird, werden keine Visa mehr vergeben.

Familienbezogene Visa

Visa für Angehörige von US-Bürgern und Ausländern, die eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die USA haben, sind begrenzt. Die Angehörigen sind in vier Kategorien mit folgendem Proritätsgrad aufgeteilt:

  • F-1 (erste Priorität): Unverheiratete Kinder und Enkelkinder von US- Staatsbürgern
  • F-2 (zweite Priorität): Ehegatten, Kinder und die unverheirateten Kinder der Greencard-Inhaber. Mindestens 75 % aller Visa in dieser Kategorie werden von Ehegatten und Kindern beantragt, der Rest wird an ältere unverheiratete Kinder vergeben
  • F-3 (dritte Priorität): Verheiratete Kinder (jedes Alters) der US-Bürger und dessen Ehepartner und Kinder
  • F-4 (vierte Priorität): Geschwister der US-Bürger (wenn der US-Bürger älter als 21 Jahre ist) und deren Ehepartner und Kinder

Berufsbezogene Visa

Berufsbezogene Visa sind in folgenden fünft Kategorien aufgeteilt:

  • E-1 (priorisierte Arbeitskräfte): Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft, Sport oder herausragende Professoren und Forscher sowie einige multinationale Führungskräfte und Manager
  • E-2 (Akademiker): Fachleute, die einen akademischen Titel oder einen Bachelor-Abschluss oder mindestens fünf Jahre Erfahrung in einem Gebiet haben und Personen mit herausragenden Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst und Wirtschaft, z.B. Professoren und Forscher
  • E-3 (Fachleute, gelernte und ungelernte Arbeiter): Fachleute, die einen Abiturabschluss haben, gelernte Arbeitskräfte mit mindestens zwei Jahren Erfahrung und andere Arbeitskräfte, die dringend im Land gebraucht werden
  • E-4 (besondere Einwanderer): Dazu zählen religiöse Mitarbeiter, Mitarbeiter bestimmter internationaler Organisationen und deren nächsten Familienmitglieder, besonders qualifizierte Angestellte der US-Regierung und Bürger, die in die USA zurückkehren
  • E-5 (Investoren): Personen, die mindestens zehn Vollzeitangestellte beschäftigen können (diese dürfen nicht Ihre Familienangehörige sein) und zwar indem sie Kapital in neue Unternehmen investieren. Die Mindestvestmentsumme ist in der Regel 500.000 US$.

Zusätzlich zu diesen Kategorien gibt es Beschränkungen für bestimmte Sub-Kategorien, die jedes Jahr geändert werden. Für aktuelle Informationen erkundigen Sie sich bitte bei einer US-Botschaft.

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