Nicht so einfach ...

  • Ganz so einfach wird es wahrscheinlich nicht gehen. Russland ist nicht EU, und das macht ein paar Dinge nochmal etwas komplizierter. Ich habe jedenfalls vor ein paar Jahren miterlebt, wie eine Arbeiskollegin einen Amerikaner geheratet hat. Damit hatte er zwar im Prinzip auch sofort Anspruch auf eine B-Bewilligung, aber die hat Wochen und Monate auf sich warten lassen, bis sein Touristenvisum abgelaufen ist.

    Inzwischen leben die beiden in L.A., wo sie sofort ihre Greencard bekam. Na gut, er hat dort auch bessere Jobchancen, aber zunächst hatten sie vor, in der Schweiz zu bleiben.

    An Deiner Stelle würde ich zumindest für den Fall vorsorgen, dass Deine Braut nochmal nach Russland zuirück mus. Wenns am Ende nicht sein muss, umso besser. Erkundige Dich am besten direkt beim Migrationsamt.

    Was das Visa angeht: Ich weiss, dass Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung für ein EU-Land problemlos in die Schweiz einreisen können. Ich gehe mal davon aus, dass das umgekehrt auch so ist.

    Viele Grüsse

    Anonymous 20 nov 2004, 04:16 - Signaler un abus
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Aufenthaltsbewilligung nach Heirat etc.

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