Selbständigkeit

Unternehmensgründungen in Frankreich

Selbständigkeit

Frankreich ist für seinen großen öffentlichen Sektor sowie seine bürokratischen und langwierigen Geschäftsvorschriften bekannt. In den vergangenen Jahren gab es jedoch eine Reihe von Initiativen zur Stimulierung neuer Unternehmensgründungen, z.B. Steuererleichterungen, Subventionen und öffentliche Kredite.

Eines der jüngsten Gesetze ist das Gesetz für junge und innovative Unternehmen Young Innovative Company (YIC). Hiernach erhält z.B. ein Unternehmen, dass mehr als 15% seiner Kosten für Forschung und Entwicklung ausgibt

  • eine Berfreiung von sämtlichen Sozialversicherungsbeiträgen für alle mit Forschung und Entwicklung beschäftigten für acht Jahre
  • eine Befreiung von der Körperschaftsteuer für acht Jahre
  • eine Befreiung von der Einkommensteuer während der ersten drei profitablen Jahre

Eine nationale Gründungsagentur (CFE, Centre de Formalités des Entreprises) ist bei den Formalitäten der Unternehmensgründung behilflich. Für einen Ausländer in Frankreich ist eine Unternehmensgründung oftmals einfacher als die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung.

Selbstständige Tätigkeiten

Grundsätzlich existieren in Frankreich folgende Formen der Selbständigkeit:

  • Freelance (Profession libérale): z.B. Berater, Übersetzer, Steuerberater, Ärzte, Anwälte, Architekten, Künstler etc., die voraussichtlich keine Angestellten haben (mit Ausnahme einer Sekretärin oder eines Assistenten)
  • Handwerker (Artisan): z.B. Elektriker, Heizungsinstallateure etc. Falls Sie zusätzliche Leute einstellen wollen, sollten Sie jedoch besser ein Unternehmen gründen.
  • Händler (Commerçant): z.B. Ladenbesitzer, Großverkäufer etc.

Unternehmenstypen

Falls Sie in Frankreich ein Unternehmen gründen woollen, stehen Ihnen ca. zehn verschiedene Unternehmenstypen zur Auswahl. Die wichtigsten davon sind die folgende:

  • Ein-Personen-Gesellschaft (IE, Entreprise individuelle): einfache Struktur, keine Mindestkapital, ein Gesellschafter und Geschäftsführer.
  • Partnershaft (SNC, Société en Nom Collectif): Minum 2 Partner, mit geringen Mindestkapitalanforderungen
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SALR, Société à Responsabilité Limitée): 2-50 Gesellschaft, geringe Mindestkapitalanforderung. Eine GmbH mit einem Gesellschafter heißt EUR (Entreprise Unipersonnelle à Responsabilité Limitée).
  • Aktiengesellschaft (SA, Société Anonyme): Eher für größere Unternehmen geeignet. Mindesten 7 Gesellschafter und Eigenkapital von €37.000. Die Hälfte des Kapital muss bei der Gründung vorliegen, die andere Hälfte innerhalb von fünf Jahren hinzukommen. Für einen einzelnen Gesellschafter existiert die SASU ( Société par actions simplifiée univpersonnelle), für 2-7 Gesellschafter die SAS (Société par Actions Simplifiée), beide mit den selben Mindestkapitalanforderungen.
  • Marketingbüro (Bureau de Liason): Diese Unternehmensform wird vor allem von ausländischen Unternehmen genutzt, die in Frankreich starten. Sie können diese für Marketing und Business Development nutzen, aber keinen Handel betreiben.

Umfangreiche Informationen zur Unternehmensgründung in Frankreich bietet u.a. die staatliche Organisation AFE (Agence France Entrepreneur). Ihre Internetseite https://www.afecreation.fr/  bietet einen großen Teil dieser Informationen auch in Deutsch, Englisch und Spanisch.

Eine weitere Informationsquelle sind Industrie- und Handelskammern, die in Frankreich sehr aktiv sind. Die nationale Seite der Kammern finden Sie unter www.cci.fr  (nur in Französisch). Darüber hinaus haben viele lokale Kammern Ihre eigenen Internetauftritte. Eine gute Informationsquelle ist z.B. die Internetseite der Pariser Kammer  (in Französisch und Englisch)

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