Wie Sie in Spanien ein Bankkonto eröffnen

Vorausetzungen und Gebühren

Wie Sie in Spanien ein Bankkonto eröffnen

Falls Sie länger als 6 Monate in Spanien bleiben wollen, benötigen Sie wahrscheinlich ein Bankkonto. Für Ausländer gibt es zwei Arten von Konten: Solche für ausländische Anwohner mit Wohnsitz in Spanien und solche für Nicht-Anwohner.

Nicht-Anwohner benötigen zur Eröffnung eines Bankkontos einen Pass oder Personalausweis Ihres Heimatlandes. Theoretisch müssen Sie dann innerhalb von 15 Tagen nach Eröffnung des Kontos mit einem sogenannten certificado de no residencia nachweisen, dass Sie nicht in Spanien gemeldet sind. Dieses Zertifikat erhalten Sie bei Ihrer lokalen Polizeistation. Anschließend ist die Bank dazu verpflichtet, alle zwei Jahre Ihren Wohnsitz-Status zu überprüfen. Falls Sie nach der Eröffnung Ihren Wohnsitz in Spanien anmelden, müssen Sie der Bank eine Kopie Ihrer tarjeta de residencia vorlegen.

Wie immer liegen zwischen Theorie und Praxis jedoch Welten. Tatsächlich werden Sie die meisten Banken nicht nach einem certificado de no residencia fragen. Falls eine Bankfiliale diesen Nachweis verlangt, sollten Sie einfach eine andere Filiale oder Bank aufsuchen, um den Behördenstress des Zertifikatsantrags zu vermeiden.

Voraussetzungen zum Eröffnen eines Bankkontos:

  • Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Identitätsnachweis mit Foto (Reisepass oder Personalausweis des Herkunftslandes der Antragsteller)
  • Nachweis des Arbeitsverhältnisses oder -status (Arbeitsvertrag/Lohnabrechnung, Bescheinigung eines Steuerberaters oder Anwalts, Zahlungsbestätigung der Rente oder der Berufsunfähiskeitsrente, Studentenausweis). Dies ist eine zusätzliche Voraussetzung, die die Spanische Bank 2007 eingeführt hat, um Geldwäsche zu bekämpfen.
  • Einwohner müssen zudem ihre Número de Identificación de Extranjeros oder NIE, eine spanische Identifikationsnummer, vorzeigen. 
  • Eine Bescheinigung der Adresse (Betriebskostenabrechnung, Führerschein oder Kommunalsteuerabrechnung; der Adressnachweis muss innerhalb der letzten 3 Monate beantragt worden sein).

Gebühren und Dienstleistungen

Bezüglich der Gebühren und Dienstleistungen gibt es kaum einen Unterschied zwischen Anwohner- und Nicht-Anwohner-Konten. Allerdings sind manche Banken bei Nicht-Anwohnern vorsichtiger mit der Vergabe von Kreditkarten und Überziehungskrediten. Sollte Ihre Bank für ein Nicht-Anwohner-Konto höhere Gebühren verlangen, sollten Sie die Bank wechseln.

Ein letzter Hinweis zur Öffnung eines Bankkontos: Falls Sie den ersten Betrag in einer ausländischen Währung einzahlen, sollten Sie darum bitten, dass diese Währung sofort in Euro konvertiert wird (wir haben von Fällen gehört, in denen dies später ein Problem wurde). Die Bank sollte hierfür keine höheren Gebühren erheben als für den normalen Währungswechsel.

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