Baugenehmigungen in Frankreich

Auflagen & Beschränkungen

Baugenehmigungen in Frankreich

Nun haben Sie endlich nach Beachtung und Klärung aller wichtigen Voraussetzungen Ihr Grundstück gefunden und fast gekauft. Eines ist aber noch zu klären: Darf ich auf diesem Grundstück überhaupt ein Haus errichten? Welche sonstigen Vorschriften, Auflagen und Beschränkungen muss ich beachten?

Jetzt schlägt die große Stunde des Maire, des Bürgermeisters. Dort sollten Sie das Certificat d’urbanisme beantragen. Es gibt Ihnen Auskunft ob das Grundstück z.B. überhaupt bebaut, wie viel überbaut, wie hoch gebaut werden kann usw. An die Auskunft, die Sie dann bekommen, ist die Kommune für einen bestimmten Zeitraum gebunden.

Der Verfasser kennt aber auch Fälle, in den denen Deutsche ein positives Certificat d’urbanisme erhielten und das Grundstück daraufhin kauften. Da aber leider eine Bürgermeisterwahl anstand und dabei ein neuer Bürgermeister gewählt worden war, wurde von diesem das ehemals positive Certificat d’urbanisme aufgehoben bzw. zum Nachteil des Käufers so geändert, dass das Grundstück nicht mehr bebaubar war. In einem Fall klagt der Deutsche bereits seit Jahren – bisher ohne Ergebnis. Den Kaufpreis für das Grundstück musste er aber schon vor Jahren bezahlen. Seltene Fälle – aber Freude kommt da nicht auf.

Alles klar? Ein positives Certificat d’urbanisme? Unterzeichnen Sie den Kaufvertrag und bauen Sie dann Ihr Traumhaus. Haben Sie schon die Pläne Ihres Hauses im Kopf oder, noch besser, vielleicht schon mal für die Besprechung mit einem Architekten zu Papier gebracht? Sparen Sie das Geld für einen Architekten – Sie brauchen vielleicht keinen! Bis zu einer bestimmten Größe Ihres Hauses (ca. 170 m2 Wohnfläche) brauchen Sie in Frankreich weder einen Architekten noch einen Statiker. Erkundigen Sie sich dennoch, ob Ihr Vorhaben (Wohnfläche und Anzahl der Geschosse) ohne Architekt und Statiker gebaut werden kann.

Diese Informationen bekommen Sie bei Monsieur le Maire, dem Bürgermeister, dessen Macht Sie nicht unterschätzen sollten. Auch dann nicht, wenn das Village noch so klein ist!

Achtung: Bevor Sie sich nach Herzenslust auf dem Papier austoben und Ihre Traumvilla entwerfen, sollten Sie noch einmal Einblick in den Plan d’occupation des sols – POS bzw., wenn schon vorhanden, den neuen Plan local d’urbanisme – PLU werfen. Im Wesentlichen finden Sie dort folgende Informationen:

  • in der Einführung die generellen Prinzipien und Präzisierungen bzgl. der vorgeschriebenen Konstruktionen und solcher, die unter bestimmten Auflagen hergestellt werden dürfen
  • alles was erlaubt ist, mit oder ohne Auflage
  • eine Liste mit allem, was untersagt ist
  • öffentliche Straßen
  • Versorgung mit Wasser, Strom, Kanal usw.
  • Beschreibung der Grundstückszuschnitte
  • Bauten zur Versorgung oder öffentliche Flächen und andere Bauten
  • maximale Bauhöhen und äußere Aspekte der Bauwerke
  • Parkflächen für Fahrzeuge
  • unbebaute Flächen, Anpflanzungen
  • Geschossflächenzahl, Coefficient d’occupation des sols – COS
  • Bestimmungen zur Überschreitung des COS

Sie haben nun alle Informationen zusammengetragen und auch festgestellt: Sie brauchen keinen Architekten für Ihr Vorhaben – wunderbar. Nehmen Sie sich ein wenig Zeit, ein Lineal, ein paar Blätter Millimeterpapier und zeichnen Sie den Grundriss Ihres Hauses. Dann noch die Ansichten von allen vier Seiten mit der Dachneigung, Maße anbringen – fertig ist Ihr Plan.

Bauanträge in Frankreich

Jetzt fehlt nur noch der Bauantrag, Permis de construire. Den Vordruck erhalten Sie bei der Mairie. Ausfüllen und ab damit zu Maire. Innerhalb von 15 Tagen nach Abgabe des Bauantrags erhalten Sie einen Brief mit einer Nummer, unter der Ihr Bauantrag registriert ist und, ganz besonders wichtig: den Délai d’instruction. Dieser Zeitraum beträgt i. d.R. ein Monat ab Abgabe Ihres Bauantrags, vorausgesetzt es fehlen keine Unterlagen.

Ist dieser eine Monat oder der individuell angegebene Zeitraum vorbei, und haben Sie weder vom Maire noch von einer sonstigen Behörde etwa Gegenteiliges gehört, können Sie sofort mit Ihrem Bauvorhaben beginnen. Sie brauchen nicht auf die „offizielle“ Baugenehmigung zu warten. Diese Zeiträume sind Ihnen gesetzlich verbrieft und nicht der Willkür der Behörde überlassen.

Das Bauen ist in Frankreich wesentlich einfacher als in Deutschland. Eine Bauabnahme ist ebenfalls nicht zwingend erforderlich. Sie zeigen lediglich an, dass Ihr Vorhaben beendet ist. Vielleicht kommt mal jemand vorbei und schaut sich das Ganze an. Die Regel ist es nicht.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Immobilienerwerb in Frankreich. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

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