Makler in Frankreich

Auswahl, Qualitätsprüfung und Gebühren

Makler in Frankreich

Sie haben sich also endgültig entschlossen, eine Immobilie inFrankreich anzuschaffen. Also brauchen Sie entweder ein Grundstück, weil Sie selbst bauen wollen, oder Sie kaufen eine Gebrauchtimmobilie oder einen Neubau von einem Bauträger.

Für alle drei Fälle können (sollten?) Sie sich der Dienste eines Immobilienmaklers, Agent Immobilier, bedienen. Das gleich zu Beginn: Der kostet seinen Preis! Die Erfahrung zeigt, dass Ausländer häufig übervorteilt werden. Höhere Verkaufspreise und Provisionen, nachteilige Verträge, sobald der Makler erkennt, dass der Kaufinteressent die Sprache nicht beherrscht oder sich in den Kaufformalien nicht auskennt, sind keine Seltenheit.

Die herausragendste Fähigkeit aller Makler dieser Welt ist ihre Ungeduld – lassen Sie sich niemals zu einer Unterschrift drängen! Das läuft häufig unter der Ansage: „Wenn Sie heute nicht unterschreiben, dann ...“

Maklergebühren in Frankreich

In Frankreich ist die Höhe der Courtage nicht reglementiert. Das bedeutet, der Makler kann ihnen abverlangen, was er will. Dazu rechnen Sie bitte noch die zurzeit gültige Mehrwertsteuer, TVA, in Höhe von 19,6 %. Der Verfasser hat häufiger Maklerverträge mit Courtagen bis zu 10 % bei Verträgen mit Deutschen in der Hand gehabt, aber niemals solche hohen Courtageforderungen bei Verträgen mit französischen Kunden erlebt.

Die durchschnittliche Courtage liegt bei 4% des Kaufpreises. Selbst bei einem seriösen Makler müssen Sie allerdings vielleicht auch mit mindestens 5% Courtage rechnen. Das sind bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro immerhin 17.940 Euro (incl. TVA)! Wer sich auskennt, der weiß aber auch, dass die Höhe der Courtage mit steigendem Kaufpreis bis auf 2% sinken kann. Also: Verhandeln oder verhandeln lassen lohnt sich.

Auswahl eines französischen Maklers

Ganz gleich ob deutscher oder französischer Makler mit Geschäftssitz in Frankreich – die gesetzlichen Anforderungen sind für jeden gleich! In Frankreich ist der Beruf des Immobilienmaklers viel strenger reglementiert als in Deutschland. Dort sind z.B. bestimmte Ausbildungsanforderungen zu erfüllen oder Befähigungsnachweise vorzulegen. Werden diese gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, stellt die Behörde keine Carte professionelle aus.

Das bedeutet für Sie als potenziellen Käufer, dass Sie ganz genau hinschauen müssen, ob die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ist er im Besitz einer gültigen Carte professionelle, das ist die behördliche Zulassung?
  • Hat er eine Assurance responsabilité civile professionelle abgeschlossen, das ist die in Frankreich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung?
  • Hat er ein Compte séquestre, das ist ein Treuhandkonto für Anzahlungen von Käufern?

Normalerweise hat ein Makler diese Nachweise öffentlich in seinem Büro aushängen oder ausliegen. Deshalb: Besuchen Sie ihn durchaus in seinem Büro. Wenn nicht, lassen Sie sich die entsprechenden Nachweise vorlegen. Am einfachsten können Sie das aber auf Briefbögen oder Verträgen usw. nachprüfen. Dort muss er diese Angaben ebenfalls machen.

Und noch ein Hinweis: Nicht jeder Makler darf alle Immobiliengeschäfte betreiben. In Frankreich begegnen Ihnen häufig Maklerbüros, die alle den gleichen Namen tragen. Es handelt sich hier um Franchise-Systeme (Century 21, Orpi, Lafôret) oder Maklervereinigungen (FNAIM), die Ihnen vielleicht eine bessere Beratung bieten – eine Garantie ist ein solches Label aber nicht.

Schwarze Schafe gibt es überall. Gerade in den Grenzregionen Elsass und Lothringen tummeln sich besonders viele deutsche Makler mit Geschäftssitz in Deutschland, die auch etwas von der regen Nachfrage nach Immobilien in Frankreich abhaben wollen. Hier ist ganz besondere Vorsicht geboten. Sie können davon ausgehen, dass kein einziger dieser Makler die französische Zulassung hat.

Wie aber machen diese Leute ihre Geschäfte in Frankeich? Entweder vollständig illegal oder halb-illegal, d. h., sie arbeiten mit französischen Maklern zusammen. Es ist nicht illegal, in deutschen Zeitschriften französischen Immobilien anzubieten. Illegal ist es aber bereits, wenn der deutsche Makler mit Ihnen das Grundstück, das Haus oder die Eigentumswohnung in Colmar besichtigt, und illegal ist es auch, sich als deutscher Makler in Frankreich einen Maklerauftrag erteilen zu lassen.

Qualität eines Maklers in Frankreich

Die Qualität eines Maklers wird sofort augenscheinlich, wenn Sie Ihn bitten, die Objektunterlagen (das Exposé) der Immobilie vorzulegen, für die Sie sich interessieren. Hier die wichtigsten Unterlagen, je nach Art der Immobilie, die Sie prüfen sollten:

  • Titredepropriété – Eigentumsnachweis u. a. Informationen
  • Etathypothécaire – Grundbuch
  • Déscriptionduterrain ou du bien – Beschreibung des Grundstücks oder der Immobilie
  • Plancadastral – Flurkarte
  • Certificatd’urbanisme – bei Kauf eines Baugrundstücks
  • Cahierdescharges – Teilungserklärung bei Eigentumswohnung oder Lotissement
  • Assurance multirisque – Feuerversicherung
  • Contrat de vente en l’état futur d’achèvement – Bauträgervertrag
  • Taxe d’habitation – Steuerbescheid über die Wohnsteuer
  • Photos – Lichtbilder

Diese Unterlagen also sollte der Makler Ihnen je nach Erwerbsvorgang sofort vorlegen können. Wenn nicht, hat er sich schlecht vorbereitet – vergessen Sie ihn!

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Immobilienerwerb in Frankreich. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

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Weitere Kommentare

  • Leopoldi, 03 September 2010 Antworten

    Taxe d'habitation

    Die Taxe d'habitation ist nicht vorzulegen, weil sie abhängig vom Einkommen ist und insofern nicht für jeden gleich.
    Vorzulegen allerdings ist die taxe foncière (Grundsteuer), die für jeden gleich ist, weil Flächen-abhängig.