Französische Hypotheken

Fristen & Gebühren

Französische Hypotheken

Eine Besonderheit wird Ihnen immer wieder beim Studium der französischen Grundbücher begegnen: Sie finden immer nur Eintragungen von Hypotheken, Hypothèques. Niemals Eintragungen, die der deutschen Grundschuld entsprächen.

Die Lösung ist ganz einfach: Grundschulden als eine Form der Sicherung von Darlehen sind in Frankreich unbekannt! In Frankreich werden Realkredite nur in Form von Hypotheken gewährt. In Deutschland können Sie Grundschulden, die irgendwann einmal im Grundbuch eingetragen worden sind und bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt sind, bei einer erneuten Kreditaufnahme einer Bank als Sicherheit anbieten. Das erspart Ihnen die Kosten einer erneuten Eintragung von Grundschulden.

  • Datum der Fälligkeit: Exigible le ... Das ist das Datum, an dem der Kredit gemäß Tilgungsplan zurückgezahlt sein sollte.
  • Datum des Erlöschens: Effet jusqu’au ... Das ist das Datum, an dem die Hypothek automatisch erlischt.

Ist letzteres Datum erreicht oder überschritten, haftet die Immobilie nicht mehr für den Kredit. Selbst wenn tatsächlich noch Schulden vorhanden sein sollten – die Immobilie haftet dann nicht mehr für diese Schulden. Eine Zwangsversteigerung ist damit ausgeschlossen.

Bei jeder Hypothek wird diese „Nachlauffrist“ eingetragen und beträgt immer genau zwei Jahre nach Fälligkeit. Auf Antrag des begünstigten Kreditgebers kann die Fälligkeit der Hypothek verlängert werden.

Tipp: Hypothekeneinträge, deren „Haltbarkeitsdatum“ abgelaufen, ist, sind „Muster ohne Wert“. Französische Notare nutzen häufig die Unwissenheit Ihrer Kunden aus und erzählen Ihnen, dass diese Hypotheken gelöscht werden müssten – das kostet den Kunden richtig Geld und bringt vor allem dem Notar mit „einem Federstrich“ Geld.

Anders verhält es sich beim Erwerb einer Immobilie. Hier sorgt der Notar durch die vollständige Löschung aller Hypotheken für ein „sauberes“ Grundbuch. Und das ist gut so. Die Kosten der Löschung, Radiation, gehen zu Lasten des Verkäufers.

Neu ist, dass seit dem 15. März 2006 Ihnen nur per Gesetz eingeräumt wird, bereits getilgte Teile einer auf Ihren Namen eingetragenen frz. Hypothek neu zu valutieren. Dazu bedarf es der Zustimmung der Bank und der Einschaltung eines Notars. Das erspart Ihnen also die Kosten einer Neueintragung, wenn Sie noch einmal Kreditbedarf für Ihre Immobilie haben.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Immobilienerwerb in Frankreich. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

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Weitere Kommentare

  • StefanS31470, 08 Februar 2011 Antworten

    Crédit logement

    Schon einmal etwas vom deutlich günstigeren crédit logement gehört ? Warum wird der hier nicht erklärt ?