Einkommenssteuer-Pflilcht

Wer muss in Griechenland bezahlen?

Einkommenssteuer-Pflilcht

Ob Sie in Griechenland einkommenssteuerpflichtig sind, hängt davon ab, wo Ihr Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Jede Person kann mehrere Wohnsitze in verschiedenen Ländern unterhalten, Hauptwohnsitze sind aber auf einen pro Person beschränkt. Das Land Ihres Hauptwohnsitzes ist z.B. auch bei der Bemessung der Erbschaftssteuer von besonderer Wichtigkeit. Sie gelten ortsansässig in Griechenland – und dadurch als einkommenssteuerpflichtig – wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Griechenland
  • Sie verbringen mehr als 183 Tage im Jahr in Griechenland
  • Sie sind in Griechenland angestellt oder selbstständig tätig (ausgenommen davon sind berufliche Aktivitäten, die anderen, im Ausland erbrachten Leistungen, untergeordnet sind)
  • Der Hauptteil ihrer ökonomischen Lebensgrundlage (dazu zählen auch Investments) wird in Griechenland generiert

In jedem Fall müssen Sie eine Einkommenssteuererklärung in Griechenland einreichen, wenn Ihr Jahreseinkommen € 3.000 übersteigt. Wenn dies auf Sie nicht zutrifft müssen Sie trotzdem eine Einkommenssteuererklärung abgeben, wenn Sie einen der folgenden Punkte erfüllen:

  • Sie besitzen einen PKW/ ein Motorrad mit einem Hubraum von mehr als 500 cm3/ ein Boot (Segelboot, Yacht) oder ein Privatflugzeug
  • Sie besitzen Immobilien in Griechenland (siehe unten)
  • Sie sind Partner in einer griechischen Personengesellschaft, GmbH oder Joint Venture
  • Sie vermieten Immobilien
  • Sie kaufen oder bauen Gebäude
  • Sie besitzen ein Swimmingpool von mehr als 25 m² (für ein Schwimmbecken im Freien muss Ihr Einkommen € 11.600, für ein Indoor-Swimmingpool € 17.400 übersteigen)

Diese Bestimmungen wurden eingeführt um Steuerhinterziehungen vorzubeugen. Nach der Deklarierung Ihres Besitzes (und deren Größe) wird durch einen Koeffizienten nachgeprüft, ob Sie genügend Einkommen haben, um die Anschaffungs- und Instandhaltungskosten für diesen bezahlen zu können. Wenn Sie beispielsweise einen Neuwagen mit einem Hubraum von 2000 cm³ deklarieren, gehen die griechischen Steuerbehörden davon aus, dass Ihr Jahreseinkommen zumindest € 21.000 beträgt. Deshalb sollten Sie zumindest diesen Betrag auf Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung angeben.

WARNUNG
Um unliebsame Überraschungen vorzubeugen, konsultieren Sie einen Steuerberater.

Besitz von Immobilien mit Hauptwohnsitz außerhalb Griechenlands

Um die griechische Einkommenssteuer beim Import von Finanzen zu umgehen, die für den Kauf von Immobilien gedacht sind, brauchen Sie ein entsprechendes Zertifikat, das von Ihrer Bank ausgestellt wird. Dieses beweist, dass die Geldsumme aus dem Ausland eingeführt wurde, und daher in Griechenland nicht einkommenssteuerpflichtig ist.

Doppelbesteuerung

Anwohner mit Hauptwohnsitz in Griechenland müssen Ihr gesamtes Einkommen (auch jenes, das im Ausland generiert wurde) versteuern. EU-Bürger, und auch Staatsbürger der meisten anderen Länder sind dafür in ihrem Heimatland von der Einkommenssteuer befreit. Voraussetzung dafür ist der Aufenthalt im Ausland (hier Griechenland) für eine bestimmte Mindestzeit. Griechenland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungs-Abkommen (siehe Liste unten), die dafür sorgen, dass Einkommen nicht zweimal besteuert werden.

Länder mit Doppelbesteuerungs-Abkommen mit Griechenland (abgesehen von EU-Ländern):
Argentinien, Ägypten, Kanada, Zypern, Island, Südkorea, Rumänien, Schweiz, USA.

Griechenland verlassen

Bevor Sie Griechenland permanent verlassen, müssen Sie Ihre gesamten Steuerschulden begleichen. Beantragen Sie dazu eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das vergangene Jahr und das Jahr Ihrer Abreise.

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