Einkommenssteuererklärung

Einreichung & Bezahlung

Einkommenssteuererklärung

Der Stichtag für die Einkommenssteuererklärung für Einkommen aus Einzelunternehmen ist der 16. April. Für Einkommen oder Pensionen, die zum Teil aus dem Ausland bezogen werden gilt der 2. Mai als Einreichungsfrist. Die Stichtage müssen eingehalten werden, da ansonsten Strafzahlungen drohen.

Ehepaare reichen eine gemeinsame Steuererklärung ein, die zu bezahlenden Steuern werden aber separat bemessen – auf Basis der individuellen Einkommen. Die Einkommenssteuererklärung muss vom Ehemann eingereicht werden.

Einkommenssteuererklärung sind in Griechenland eine komplizierte Angelegenheit – auch Versuche seitens der Regierung, diese zu vereinfachen, haben bis jetzt wenige Erleichterungen gebracht. Seit 2003 kann die Einkommenssteuererklärung auch online eingereicht werden (allerdings nur in griechischer Sprache).

Die verwendete Sprache bei Steuererklärungen ist selbst für Griechen schwierig zu verstehen. Es empfiehlt sich daher einen ortsansässigen Steuerberater zu konsultieren. Auf den Gemeindeämtern werden kostenlose Beratungsgespräche angeboten – lassen Sie sich aber von jemandem begleiten, der fließend Griechisch spricht. Natürlich können Sie sich auch von einem professionellen Steuer- und Finanzberater helfen lassen.

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